Wochenbettbetreuung

Nach der Entbindung (egal ob Haus-, ambulante oder stationäre Geburt) hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie wird bis acht Wochen nach der Entbindung und bis zum Ende des Abstillens geleistet.

Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung klärt die Hebamme mit Rat und Tat Fragen oder Probleme und stärkt die Eltern-Kind-Beziehung.

Die Hebamme …

  • führt Untersuchungen durch
  • beobachtet den normalen Wochenbettverlauf
  • berät und unterstützt beim Stillen (z. B. Allergie-Prophylaxe, Anleitung zum Langzeitstillen, Stillen nach Kaiserschnitt, Ernährungsberatung etc.)
  • bietet ihre Hilfe an in Problemsituationen (z. B. Milchstau, Stillschwierigkeiten, verzögerte Rückbildung etc.)
  • beoboachtet das Trinkverhalten und die Entwicklung des Kindes in den ersten Lebenstagen (hinsichtlich Gewicht, Neugeborenengelbsucht, Nabel-Abheilung etc.)

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.